HAMMER-Rechtsanwalt

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Fremde Lichtbilder

Ein niederländischer Unternehmer veröffentlichte auf der Website seines Betriebs ein Lichtbild ohne Zustimmung des österreichischen Fotografen. Die Seite war zwar auch in Österreich abrufbar, jedoch ausschließlich auf Niederländisch, und der Beklagte hatte nie Waren nach Österreich verkauft.

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Ärztliche Aufklärung

Wenn schon kein Kunstfehler unterlaufen ist, haftet der Arzt trotzdem immer wegen mangelnder Aufklärung? Natürlich nicht. Im Folgeprozess reicht es nicht aus, bloß zu behaupten, man hätte aufgrund der 1:100.000 Komplikation sicher niemals in die Behandlung eingewilligt. Im Nachhinein ist man immer gescheiter. Das wissen nicht nur die Prozessparteien, sondern auch die Gerichte.

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